Zertifizierung / News

Für die neuesten Informationen, siehe auch https://eawu.news/

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DER RAT DER EURASISCHEN WIRTSCHAFTSKOMMISSION

Beschluss  vom 20. März 2018 N 41 über die Verordnung der Registrierung, Aussetzung, Fortsetzung und Beendigung der Gültigkeit von Konformitätserklärungen der  Produkte zu den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft

Zur Umsetzung der Bestimmungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (technische Regelwerke der Zollunion) und gemäß Artikel 18 des Vertrages über die Eurasische Wirtschaftsunion vom 29. Mai 2014 hat das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission beschlossen:

  • Das beigefügte Verfahren zur Registrierung, Aussetzung, Fortsetzung und Beendigung von Konformitätserklärungen zu den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion zu genehmigen.
  • Festzustellen, dass die Konformitätserklärungen mit den Anforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (Zollunion), die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets eingetragen wurden, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer gültig sind.
  • Beschluss des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 9. April 2013 N 76 "Über die Annahme der Verordnung über die Registrierung von Konformitätserklärungen von Produkten zu den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion“ als ungültig erkennen.

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2018 in Kraft

Vorstandsvorsitzender
Die Eurasische Wirtschaftskommission

T. SARGSYAN

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EAC 

Das EAC Zertifikat der Zollunion ist ein offizieller Nachweis dafür, daß die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften - TR ZU der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Als Vorbild für das neue gemeinsame Zertifizierungssystem wurde das russische TR Zertifizierungsverfahren hergenommen.

Die EAC Deklaration der Zollunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion - EAWU entsprechen. Dies soll gewährleisten, dass die Produkte für den Verbraucher und die Umwelt sicher und unbedenklich sind.

EAC ist ein Konformitätszeichen, das bescheinigt, dass die Produkte alle Anforderungen der harmonisierten technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erfüllen. Ziel ist der Schutz des menschlichen Lebens und Gesundheit, der Umwelt, sowie die Verbeugung von Täuschung des Käufers durch irreführende Informationen.

Explosionsgeschützte Ausrüstung (EX Ausrüstung) sind elektrische und nicht elektrische Geräte und Maschinen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, deren Konstruktion eine Explosion oder einen Brand infolge des Betriebseinsatzes verhindert.

EAC EX (ATEX) Zertifikat
Der EX-Zertifizierung unterliegen alle explosionsgeschützten Geräte und Maschinen, einschließlich die, die EX Bestandteile beinhalten. Davon sind ausgenommen:
Medizintechnik
Geräte, bei deren Betrieb die Explosionsgefahr nur aufgrund der Anwesenheit von Sprengstoffen und instabilen chemischen Verbindungen entsteht
Haushaltsgeräte
Persönliche Schutzausrüstung
See- und Binnenschiffe, mobile Offshore-Plattformen und Bohrinseln
Luft-, Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Atomwaffen und nukleare Forschungseinrichtungen

BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER IN RUSSLAND
Seit dem Jahr 2014 darf die Produktzertifizierung nur eine juristische Person der EAWU der Antragsteller sein
 
DER BEVOLLMÄCHTIGTE VERTRETER SOLL:
- in einem Mitgliedstaat der Wirtschaftsunion registriert sein
- ein Vertrag zwischen dem Hersteller zur Durchführung der EAC Zertifizierung schließen
- technische Unterlagen aufbewahren
- die Verantwortung für das exportierte Produkt übernehmen
- den Hersteller vertreten

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Die Eurasische Wirtschaftsunion

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) besteht aus fünf Ländern: Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien. Sie ist aus der Zollunion zwischen Belarus, Russland und Kasachstan entstanden.

Neuer Zollkodex trat am 1.1.2018 in Kraft

Wichtigste Änderungen:
Primat der elektronischen Zollanmeldung
Einführung eines Single Window-Systems zur Durchführung der Zollhandlungen (Freigabe an der Grenze innerhalb von vier Stunden, wenn alle Warenbegleitpapiere
korrekt ausgefüllt und vollständig vorliegen)
Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wurde umfangreicher ausgestaltet
Abkommen über Zollwertbestimmung wurde in Zollkodex integriert
Eurasische Wirtschaftsunion
Elektronische Kennzeichnung von Waren wird ausgeweitet
Kennzeichnung von Waren
Kennzeichnung von Waren mit elektronischen Identifikationskennzeichen (Barcodes, RFID-Chips) soll ausgeweitet werden

Technische Reglements, Standardisierung
Zur Sicherheit von Fisch und Fischprodukten (ТR ЕАWU 040/2016)
Anforderungen an Flüssiggase für deren Verwendung als Kraftstoff (TR EAWU 036/2016)
Zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und radioelektronischen Produkten (TR EAWU 037/2016)
Zur Sicherheit von Attraktionen (Fahrgeschäfte) (TR EAWU 038/2016)
In-Kraft-Treten
25. September 2018 Zur Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche (TR TS 007/2011, Änderungen) sind in Kraft getreten
 
Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion
TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen
TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen
TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur
TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung
TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke
TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche
TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen
TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten
TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen
TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
TR ZU 013/2011 Über die Anforderungen an Treibstoffe
TR ZU 014/2011 Über die Sicherheit von Autostraßen
TR ZU 015/2011 Über die Sicherheit von Getreide
TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten

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